Wachstumschancengesetz bietet neue Möglichkeiten zur Sicherung von Steuervorteilen beim Kauf einer Wohnimmobilie

Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem „Wachstumschancengesetz“ zugestimmt. Mit diesem Gesetz eröffnen sich für Investoren im Wohnbau attraktive Steuervorteile. Beim Erwerb einer Wohnimmobilie werden Investoren mit einer zusätzlichen degressiven Abschreibung (AfA) in Höhe von 5 % im Jahr der Anschaffung sowie den 6 Folgejahren steuerlich entlastet.

Dies ist eine bemerkenswerte Initiative der Regierung, um Investitionen in den Neubau attraktiver zu gestalten.

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